Barrierefreiheit in der IT

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Projektauftrag und Zielsetzung

Wenn beispielsweise ein(e) RollstuhlfahrerIn einen Bordstein vor sich hat, dann stellt dieser eine Barriere dar, die zu überwinden ist. Gleiches gilt auch für die Mutter mit ihrem Kinderwagen. Ist der Bordstein abgesenkt, besteht diese Barriere nicht. Eine Barriere ist also nicht nur für Menschen mit Behinderungen störend, sondern generell für Menschen mit Einschränkungen.


In der IT gibt es durchaus Barrieren in (online) Anwendungen, die es insbesondere AnwendernInnen mit Einschränkungen erschweren, diese bestmöglich zu nutzen. Üblicherweise werden Personen mit Fehlsichtigkeit, Blindheit, Schwerhörigkeit, Taubheit, Sprachstörung, Stummheit, Fremdsprachigkeit, eingeschränkte Arm-/Handbeweglichkeit oder geistige Einschränkung als Personen mit Einschränkung bezeichnet. Aber auch andere Personen haben durchaus ihre Probleme, z.B. grüne Schrift auf rosa Untergrund zu erkennen.

Der Gesetzgeber hat in verschiedenen internationalen (WCAG - Web Content Accessibility Guidelines oder europäischen Norm EN 301 549) und nationalen Verordnungen (BITV - Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung und das BGG – Behindertengleichstellungsgesetzt) festgelegt, dass öffentlich bereitgestellte Software (online Dialoge) folgende wesentliche Voraussetzungen zur digitalen Barrierefreiheit erfüllen muss:

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Wahrnehmbar
Alternative Texte, Kontrast, Vergrößerung
RZF-36
Bedienbar
Ohne Maus, Zeitlimit zu bedienen
RZF-37
Verständlich
Sprache, Kontext, Navigation
RZF-38
Robust
Syntax, Feedback, Elementzuordnung
Kontakt aufnehmen    
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Das Projekt KOMBIT

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Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen

Unser Kunde, das Rechenzentrum der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen (RZF), setzt diese gesetzlichen Vorgaben nicht nur in der Außenwirkung, sondern auch im Innenverhältnis für die eigenen Kollegen und Kolleginnen um. Das RZF gibt dadurch einer großen Anzahl an Menschen die Möglichkeit, trotz ihrer Einschränkungen einen Arbeitsplatz in der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen (FinVerw. NW) zu finden.
Die integrationWorks GmbH unterstützt ihren Kunden bei der Erstellung eines Konzepts zur Einrichtung eines Kompetenz Centers sowie beim Aufbau und der Etablierung dieses Kompetenz Centers im RZF als zentrale Stelle für das Thema digitale Barrierefreiheit.

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Vorgehen im Projekt

In enger Abstimmung und in Zusammenarbeit mit der FinVerw. NW sowie der Schwerbehindertenvertretung und den Inklusionsteams erfolgt durch die integrationWorks GmbH die Analyse und die Unterstützung bei der Umsetzung identifizierter Prozesse hinsichtlich der Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit.

Das Kompetenz Center zur Barrierefreiheit in der IT unterstützt bei der Softwareentwicklung und Systemintegration genauso wie bei der Soft- und Hardware Beschaffung inkl. möglicher Hilfsmittel wie beispielsweise Screenreader, Braillezeile, Lupen, größere Bildschirme etc.

Das wesentliche Ziel ist die optimale Gestaltung und Umsetzung barrierefreier (barrierearmer) Arbeitsplätze in der FinVerw. NW.

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Projektergebnisse und Ausblick

Mit der Erstellung von wiederverwendbaren Arbeitshilfen (z.B. wie werden Word, Powerpoint oder PDF Dokumente barrierefrei erstellt) und einem Rahmenkonzept zum Aufbau des Kompetenz Centers für Barrierefreiheit in der IT hat die integrationWorks GmbH zur digitalen Barrierefreiheit im RZF beigetragen. In den folgenden Projektphasen werden Prozesse harmonisiert. Bei der Softwareerstellung wird durch begleitende Maßnahmen und Schulungen sichergestellt, dass Anwendungen bereits bei der Erstellung barrierefrei ausgerichtet sind.

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Ralf Meyer

Senior Projektmanager
Blücherstraße 1a
40477 Düsseldorf

Tel: +49-211-78175-171
Partner